Gewährleistung
Für alle verkauften Produkte gilt die “Gesetzliche Gewährleistung” der Konformitätin Übereinstimmung mit dem Gesetz.
Aufgrund der “Gesetzlichen Gewährleistung” ist der Hersteller für die Konformitätsmängel verantwortlich, die innerhalb von 2 (zwei) Jahren nach Auslieferung des Produkts zum Vorschein kommen.
Die gesetzliche Gewährleistung erstreckt sich auf alle Mängel, bei denen vermutet wird, dass sie zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden, und die innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren zutage treten.
Die Gesetzliche Gewährleistung sieht vor, dass der Verbraucher, wenn er seine Rechte nicht verlieren will, dem Hersteller den eventuell im erworbenen Produkt entdeckten Konformitätsmangel innerhalb von 2 (zwei) Monaten nach dieser Entdeckung mitteilen muss. Nach dieser Anzeige hat der Verbraucher das Recht, die Reparatur oder den Ersatz des Produkts zu verlangen, unter Wahrung aller weiteren vom Gesetz zum Schutz des Verbrauchers vorgesehenen Rechte.
Von der Gesetzlichen Gewährleistungsind ausgenommen die bereits reparierten oder vom Benutzer veränderten Produkte. Ebenso ausgenommen von der Gesetzlichen Gewährleistung sind eventuelle Schäden, Mängel oder Funktionsstörungen, welche auf Unfälle zurückzuführen sind oder vom Benutzer verursacht wurden, bzw. durch eine nicht den Gebrauchsbestimmungen entsprechende Verwendung des Produkts verursacht wurden, abweichend von der technischen Beschreibung des Produkts (sofern vorhanden) oder von seiner Gebrauchsanweisung.
Um gegenüber dem Hersteller seine Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, kann der Kunde den Kundenservice von Tenartis kontaktieren per E-Mail an info@tenartis.com.
Weitere infos hier:
https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/guarantees-returns/faq/index_de.htm